Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Trinz, Sabine

Bauverwaltung

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Strößenreuther, Dominik

Bauverwaltung

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