Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
In den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden keine eigenen Satzungen oder Verordnungen zum Thema Lärmschutz erlassen. In Hinsicht auf den Betrieb von Geräten und Maschinen gilt daher die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung - 32. BImSchV).
Diese kann weiter oben unter "Weiterführende Links" aufgerufen werden.

Heidler, Harald
Abteilungsleiter des Ordnungsamtes
- 09270 989-10
- 09270 989-7010
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- Zimmer Nr. 12

Baumgärtner, Klaus
Geschäftsstellenleiter und Abteilungsleiter der Kämmerei
- 09270 989-20
- 09270 989-7020
- E-Mail senden
- Zimmer Nr. 23