Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

In den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden keine eigenen Satzungen oder Verordnungen zum Thema Lärmschutz erlassen. In Hinsicht auf den Betrieb von Geräten und Maschinen gilt daher die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung - 32. BImSchV). 

Diese kann weiter oben unter "Weiterführende Links" aufgerufen werden.

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Heidler, Harald

Abteilungsleiter des Ordnungsamtes

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Baumgärtner, Klaus

Geschäftsstellenleiter und Abteilungsleiter der Kämmerei

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