Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung

Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Freyberger, Katja

Stellvertretende Abteilungsleiterin der Bauverwaltung

Technische Bauabteilung
Verwaltung des Wasserzweckverbandes "Creußener Gruppe"

Mobilfunknummer: 0170 5620958

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