Krieg in der Ukraine 2022

Bild zeigt die Farben der Ukraine mit einer Friedenstaube
© Pixabay

Am 24. Februar 2022 startete Russland einen Großangriff auf die Ukraine. Im Nachfolgenden finden Sie Informationen bzw. verschiedene Links zu Hilfsangeboten für Kriegsflüchtlinge.

Hilfsangebote innerhalb der VG Creußen

Die VG Creußen nimmt Geldspenden für ukrainische Flüchtlinge über ein Konto bei der Sparkasse Bayreuth entgegen (IBAN: DE88 7735 0110 0000 3037 50; BIC: BYLADEM1SBT; Verwendungszweck: Ukraine-Hilfe).

Die dort eingezahlten Spenden werden für verschiedene Projekte eingesetzt, die sich allesamt am Bedarf der Geflüchteten orientieren. Nicht verwendetes Geld wird an das Deutsche Rote Kreuz für die Ukraine-Hilfe weitergeleitet.

Spenden bis zu einer Höhe von 300 € können mit dem Einzahlbeleg steuerlich geltend gemacht werden. Bei höheren Beträgen geben Sie bitte Name und Adresse an, dann erhalten Sie eine Spendenquittung per Post.

In Europa ist Krieg, viele Menschen aus der Ukraine sind auf der Flucht in die Nachbarländer, Lebensmittel und Hygieneartikel, sowie Decken sind knapp. Die Menschen brauchen unsere Hilfe, bitte spenden Sie!

Es wird benötigt:

  • Lebensmittel (Haltbare Milch, Fisch- und Wurstkonserven, Nudeln, Reis, Schokolade, Kekse usw.)
  • Babybedarf (Milchpulver, Gläschen, Windeln, Reinigungstücher, Trinkflaschen, Spielsachen auch gebraucht)
  • Drogerieartikel (Seife, Shampoo, Zahncreme, Duschgel, Zahnbürsten, Damen-Hygieneartikel, Körperlotion, usw.)
  • Medikamente (Aspirin, Verbandsmaterial, Pflaster, Verbandskästen auch abgelaufen)
  • Schlafsäcke, Decken, Handtücher in gutem Zustand

Lebensmittel und andere Artikel getrennt in Kartons verpacken und beschriften.

Abgabestelle: Rainer Hauenstein, Schnabelwaider Str. 19.

Beginn: Ab sofort!!!

Bei Rückfragen: Rainer Hauenstein 0170 2401686 oder 09246 466

Stellvertretend für die Lindenhardter Vereine und Kirchengemeinde Lindenhardt

1. Kdt. FF Lindenhardt                                                  Pfarrer
Rainer Hauenstein                                                        Christian Parchent

Informationen und Hilfsangebote des Landkreises Bayreuth

Der Landkreis Bayreuth hat sich auf die Suche nach freiem Wohnraum in Form von Wohnungen, Einliegerwohnungen, Ferienwohnungen oder Fremdenzimmern für ukrainische Kriegsflüchtlinge zu begeben. Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die über derartig freien Wohnraum verfügen, diesen online unter www.landkreis-bayreuth.de/wohnraum_ukraine beim Landratsamt zu melden.

Nach Meldung des Wohnraums wird sich die Hochbau-Abteilung des Landratsamts bei den Anbieterinnen und Anbietern melden, um die Eignung zu prüfen. Die Menschen, die untergebracht werden müssen, tragen nur das Nötigste am Leib. Die angebotene Unterkunft muss daher möbliert und mit den wichtigsten Gegenständen für das tägliche Leben wie Bett- und Badwäsche, Kochgeräte, Geschirr, Gläser und Hygieneartikel (WC-Papier, Windeln, Seite, Zahnbürsten etc.) ausgestattet sein.

Landrat Florian Wiedemann: „In der jetzigen Ausnahmesituation müssen wir schnell handeln. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum anbieten können, um Mithilfe. Die Ukrainerinnen und Ukrainer haben Schreckliches erlebt. Da ist es das Mindeste, dass wir uns solidarisch zeigen und unsere tatkräftige Unterstützung anbieten.“

Die Unterkunft sollte für mindestens ein Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die Verantwortlichen des Landratsamts bitten die Wohnungsgeber, sich auch um die Menschen zu kümmern, da diese in ein ihnen fremdes Land kommen und sehr wahrscheinlich kein Deutsch sprechen, vielleicht etwas Englisch. Für alltägliche Dinge – zum Beispiel einen Einkauf oder den Arztbesuch – benötigen diese Menschen daher in den ersten Wochen Hilfestellungen.

Die Frage der Kostenerstattung befindet sich gerade noch in der Klärung – hier arbeiten das Bayreuther Landratsamt, die Regierung von Oberfranken und das Bayerische Innenministerium bereits intensiv an einer Lösung.

Parallel zur Wohnraumsuche läuft eine Spendenaktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bayreuther Landratsamt. Die Beschäftigten spenden beispielsweise stilles Wasser, flüssiges Waschmittel, Babynahrung oder Kleidung – Dinge, die in der Ukraine derzeit dringend gebraucht werden und Anfang nächster Woche über Polen an die ukrainische Grenze transportiert werden.

Viele Menschen aus der Ukraine flüchten derzeit auch nach Rumänien, welches ein direktes Nachbarland zur Ukraine ist. Der Migrations- und Integrationsbeirat (MIB) des Landkreises organisiert nun einen Hilfstransport, der Anfang April von Hollfeld nach Rumänien fahren wird. Federführend hierbei sind Daciana Bayer, die seit Jahren die Rumänienhilfe in Hollfeld organisiert, und Kreisrat Manfred Neumeister. Falls auch Sie Sachspenden für Geflüchtete aus der Ukraine abgeben möchten, können Sie sich gerne mit Frau Bayer in Verbindung setzen, Tel. 0160 2923434. Eine Liste mit dringend benötigten Hilfsgütern finden Sie hier. 

Wenn im Landkreis angekommene ukrainische Geflüchtete Kleidung benötigen, gibt es u. a. diese Möglichkeiten:

  • Flüchtlingshilfe Bad Berneck: Sozialladen Brauchbares
    Rotherstr. 62, Bad Berneck
    Tel.: 09273 50 27 15 (Kerstin Schröder)
    Öffnungszeiten: Mittwoch, 14 bis 17 Uhr und Samstag, 10 bis 12 Uhr
  • Warmensteinach, Kriegskindernothilfe e. V.: Kleiderkammer
    Badstraße 3, Warmensteinach
    Tel.: 0172 62 49 624 (Angelika Steuer)
    Öffnungszeiten: Mittwoch und Samstag, 9 bis 12 Uhr
     

Außerdem betreibt das Kinder- und Elternzentrum Mama Mia in Bayreuth (Moritzhöfen 31) einen „Verschenkeraum“: www.mama-mia-bayreuth.de

Lokale Informationen für Geflüchtete unterstützende Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Bayreuth bietet die App integreat

(Version auf Russisch: https://integreat.app/bayreuth/ru

Eine Übersicht des Landkreises Bayreuth über die Möglichkeiten für Geld- und Sachspenden finden Sie hier.

Seit Dienstag, 15. März 2022, können sich Kriegsflüchtlinge, die im Landkreis Bayreuth untergebracht sind und noch nicht in der ANKER-Einrichtung in Bamberg registriert wurden, auch im Landratsamt Bayreuth registrieren lassen. Die Registrierung im Landratsamt Bayreuth kann ausschließlich nach Terminvergabe erfolgen und ist nur für Personen, die sich im Landkreis Bayreuth aufhalten, möglich. Die Telefonhotline zur Terminvergabe für die Registrierung ist unter der Telefonnummer 0921 728-700 montags bis freitags von 8 bis 13:30 Uhr erreichbar. Die betroffenen Personen werden gebeten, zur Registrierung alle vorhandenen Ausweisdokumente - Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde etc. - mitzubringen. 

Grundsätzlich ist die Registrierung auch die Voraussetzung für den Anspruch auf medizinische Versorgung sowie für den Bezug sozialer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nachdem sich aber bereits abzeichnet, dass es zu längeren Wartezeiten bis zu einem Registrierungstermin kommen wird, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch bereits vor der Registrierung beantragt werden. Die AsylbLG-Anträge müssen vor Ort über die Gemeinden, in denen die Flüchtlinge jeweils untergebracht sind und wo sie sich ohnehin im Einwohnermeldeamt anzumelden haben (bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen), gestellt werden. Bei Antragstellung soll bereits ein Termin zur Registrierung vereinbart sein, der im Antragsformular gut sichtbar auf der ersten Seite mit angegeben werden soll. Falls Kosten für eine (private) Unterbringung anfallen, wären diese gegebenenfalls durch Vorlage eines Mietvertrages (in Kopie) sowie einer Mietbescheinigung nachzuweisen und mit einer Abtretungserklärung geltend zu machen. Weitere Informationen sowie die Formulare „Mietbescheinigung“ und „Abtretungserklärung“ finden Sie auf der Homepage des Landkreises Bayreuth unter folgendem Link: www.landkreis-bayreuth.de/ukraine

Sollte eine Krankenbehandlung notwendig sein, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Bayreuth, Frau Himsel, Telefonnummer 0921 728-246, E-Mail: christine.himsel(at)lra-bt.bayern.de

Angehörige und Betreuer werden gebeten, die ukrainischen Flüchtlinge bei der Terminvergabe bzw. Vorsprache bei den Behörden zu unterstützen.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen die Anträge auf soziale Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor Ort über die Gemeinden, in denen die Flüchtlinge jeweils untergebracht sind und wo sie sich ohnehin im Einwohnermeldeamt anzumelden haben (bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen), stellen. 

Bei Antragstellung soll bereits ein Termin zur Registrierung erfolgt oder zumindest vereinbart worden sein, der im Antragsformular gut sichtbar auf der ersten Seite mit angegeben werden soll. Falls Kosten für eine (private) Unterbringung anfallen, wären diese gegebenenfalls durch Vorlage eines Mietvertrages (in Kopie) sowie einer Mietbescheinigung nachzuweisen und mit einer Abtretungserklärung geltend zu machen. Weitere Informationen sowie die Formulare „Mietbescheinigung“ und „Abtretungserklärung“ finden Sie auf der Homepage des Landkreises Bayreuth unter folgendem Link: www.landkreis-bayreuth.de/ukraine

Information der Bayerischen Staatsregierung

Weitere Informationen

Die Eröffnung eines Basiskontos mit einem gültigen ukrainischen Personalausweis ist nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufsichtsrechtlich unproblematisch. Zunächst aufgetretene rechtliche Probleme bei der Eröffnung von Basiskonten für Kriegsvertriebene konnten somit schnell ausgeräumt werden.

Basiskonten z. B. bei den Sparkassen dienen grundlegenden Bankdienstleistungen zur Bargeldversorgung.

Die Webseite "Handbook Germany" gibt in Videos und Texten Antworten von A-Z zum Leben in Deutschland und das in acht Sprachen - mit wichtigen Tipps zu Asyl, Wohnung, Gesundheit, Arbeit und Ausbildung, sowie zu Kita, Studium und vielem mehr.