Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Wenn Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben: keine
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie bzw. Ihre Versicherung dafüraufkommen (ggf. im Rahmen des gesetzlichen Schadensersatzes).
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauer, Matthias
Bauhofkoordinator
- 09270 989-64
- 09270 989-7064
- E-Mail senden
- Zimmer-Nr. 13
Mobilfunknummer: 0176 45646496