Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Marktsatzung
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
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Stand: 29.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Weiterführende Informationen/Onlinedienste:

Heidler, Harald
Abteilungsleiter des Ordnungsamtes
- 09270 989-10
- 09270 989-7010
- E-Mail senden
- Zimmer Nr. 12

Schmidt, Sandra
Ordnungsamt/Bürgerbüro
Bürozeiten: Di.-Do. 8.00-14.00 Uhr und Fr. 8.00-12.00 Uhr
- 09270 989-15
- 09270 989-7015
- E-Mail senden